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Schritt 1:
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Übermittlung des Schadens
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Übermittlung der von Ihnen bekannten Daten/Fakten zum Spielplatzmangel
per Fax oder E-Mail oder telefonisch auf Basis von
TÜV- oder SV-Berichten
Info des HB oder Hausvertrauensmannes/frau
generellen, internen Anfragen des Hauses
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Schritt 2:
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Besichtigung
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Innerhalb von 24 Stunden
bei Gefahr in Verzug - Erstmaßnahmen, Absperrung
und Foto
Innerhalb von 48 Stunden
bei Standardmängeln
Die Besichtigung ist unabhängig von einer Auftragserteilung
und wird kostenlos durchgeführt
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Schritt 3:
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Angebot
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Beinhaltet den bestmöglichen Sanierungsvorschlag für
den Betreiber:
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Reparatur:
wenn wirtschaftlich sinnvoll
bei hoher Spielfrequenz
bei gutem Gerätezustand
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Entfernung des Spielgerätes:
bei veralteten Geräten
bei Empfehlung durch den Sachverständigen
wenn wirtschaftlich nicht sinnvoll
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Neuanschaffung:
wenn das Spielgerät entfernt werden muss und Ersatz
notwendig ist
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Schritt 4:
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Arbeitsdurchführung
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Gemäß vorliegendem Angebot bzw. vorhandenem Prüfbericht
nach schriftlicher Auftragserteilung durch den AG
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Schritt 5:
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Dokumentation
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Die einzelnen Arbeitsschritte werden während der Montage
/ Sanierung mittels Fotodokumentation festgehalten
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Schritt 6:
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Gewährleistung
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Auf die von uns durchgeführten Reparaturen erhalten Sie eine
Garantie von 5 Jahren. |
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Grundlage einer Sanierung sind immer :
EN 1176 für die Spielgeräte bzw. in manchen Fällen
noch die Altnorm ÖNORM S 4235
EN 1177 für Fallschutzmaßnahmen
die vorhandenen Prüfberichte bzw. Auftragserteilung. |
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